Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Daten werden nur an dritte übermittelt, wann die Patientin einwilligt oder eine gesetzliches Grundlage hierfür besteht.
Die Abrechnung erfolgt mit öffentlich-rechtlichen Kostentraegern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesem gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a ABS. 2 SGBV über externe Abrechnungsstelle
Bei Privatpatientinnen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.
Allgemeine Vertagsbedingungen
Diese allgemeine Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmaeßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie sich melden und weiteres Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der HEbammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertages besteht eine berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt/Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die HEbamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnnen sind innerhalb der vereinbareren Frist zu bestahlen, unabhaenig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle(§286 ABS.3 3 BGB)
Beschwerderecht und Aufsichtswbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit der Beschwerde
Unabhaeniges Landeszentrum für Datenschutz S.-H. Holstenstraße 98 24103 Kiel
mail@datenschutzzentrum.de